Diese Änderung sah der Konzernbetriebsrat als mitbestimmungspflichtig an. den Datenschutzbeauftragten mit einzubinden. Mit spannenden Fallstudien, die zeigen, wie wertvoll Feedback sein kann, einem modularen Musterfragebogen zum Download, interessanten Hintergrundinformationen, wertvollen Tipps zum Datenschutz, Dos und Donts für die Umsetzung und vieles mehr. Es sei dem Konzernbetriebsrat, wenn er diesen Umstand ändern wolle, unbenommen, die Konzernbetriebsvereinbarung zu kündigen und eine neue Vereinbarung zu erzwingen.Soweit sich der Antragsteller ausdrücklich nur auf § 87 Abs. Beurteilungsgrundsätze. die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte

Es sei nicht ersichtlich, inwiefern hier abstrakt-generelle Beurteilungsmerkmale oder -kriterien aufgestellt würden, anhand derer ein konzernweites Beurteilungsschema eingeführt werde.Mit dieser Entscheidung knüpft das BAG nahtlos an den Beschluss vom 21. Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten.

In beiden Fällen hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht in Bezug auf den verwendeten Fragenkatalog.

Entspricht dieser Fragebogen mit seinen Fragestellungen unserem Recht? Erstellt am 12.08.2018 um 21:55 Uhr von STB1909Q bearbeiten Weitere Informationen. Mitarbeiterbefragung durch den BR.

So haben wir als Betriebsrat bei einer Mitarbeiterbefragung beispielsweise herausgefunden, dass den Mitarbeitern Bildungsangebote und langfristige Personalentwicklung wichtiger waren als kurzfristige finanzielle Anreize. Diese – unzureichende Anonymisierung – folge indes nicht aus der Änderung des Fragenkatalogs, sondern sei im – mitbestimmten – IT- System bereits angelegt. Das gilt auch für Teilnehmer, die über LamaPoll eingeladen werden. dem Betriebsrat der Firma […] wird gemäß § 88 BetrVG folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: Zur Verbesserung der betrieblichen Zusammenarbeit soll das Führungsverhalten der Vorgesetzten im Unternehmen untersucht werden. Vielen Dank schonmal für eure Hilfe. 1 Nr. deren Änderung sei weder nach § 87 Abs.

November 2017 festgestellt, dass die für eine freiwillige Mitarbeiterbefragung verwendeten Fragenbögen zu den Themen „Ihre Arbeitsumgebung“ und „Ihre Arbeitsbedingungen“ nicht als mitbestimmungspflichtige Personalfragebögen zu qualifizieren seien. Bei einer Maßnahme der Konzernleitung sei – eine Mitbestimmungspflicht der Maßnahmen unterstellt – der Konzernbetriebsrat zu beteiligen (BAG, Beschl. gegenüber dem Fragenkatalog im Vorjahr teilweise abgeänderte Fragen zum Verhalten des/der direkten Vorgesetzten. Eine Änderung der Fragen führe entgegen der Ansicht des Antragstellers nicht zu einer Änderung der technischen Einrichtung. Bitte beachten Sie, dass Die Antragsgegnerin – eine Konzernobergesellschaft eines Post- und Logistikunternehmens – führt seit 2007 eine jährliche konzernweite Mitarbeiterbefragung mittels eines einheitlichen elektronischen Standardfragebogens durch. Diese sei jedoch mitbestimmt eingeführt worden. Workshop zu Mitarbeiterbefragungen auf der GOR 2016. Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung werden durch einen Aushang am schwarzen Brett im Eingangsbereich bekannt gemacht. Er beantragte die Feststellung, dass ihm bei der Erstellung und Durchführung der Mitarbeiterbefragung 2015 ein Mitbestimmungsrecht zustehe und dass die Erhebung und Erfassung von Daten mittels Personalfragebogen in Form der Mitarbeiterbefragung 2015 nach § 94 Abs. 15. 2 BetrVG). Mit der Durchführung der Befragung ist ein Drittunternehmen beauftragt. Bei der Arbeitgeberin ist ein Konzernbetriebsrat errichtet. Deshalb sollten Sie auf Fragen zu Kurzarbeit, Lohnanspruch oder Regelungen im Homeoffice vorbereitet sein. © 2020 | ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten KG Die Kombination dieser Fragen kann durchaus zur Iufhebung der Anonymität führen.

Sie sollten Wie erstelle ich eine Mitarbeiterbefragung? Februar 2016. Fragestellung. 1 Nr. Sie selbst sind in der Pflicht ► Wir empfehlen an dieser Stelle, den Betriebsrat und ggf. Das Betriebsverfassungsgesetz gewährt dem Betriebsrat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber dem Arbeitgeber, damit er seine gesetzliche… Die häufigsten Fragen betreffen die Anonymität und den Schutz der Daten. Drucken; Empfehlen; Melden; Antwort schreiben 3 Antworten. Anders ist dies in Bezug auf die Einführung eines IT Systems zu beurteilen, mit dem die Datenerhebung und -auswertung erfolgt. Die Geschäftsführerin hat uns das verboten, darf Sie das ? Die MA haben sich das auch gewünscht, offensichtlich besteht da Bedarf. Aufgrund der Freiwilligkeit und Anonymisierung der an der Befragung teilnehmenden Mitarbeiter stelle die Mitarbeiterbefragung keine Maßnahme zur Regelung des Ordnungsverhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb dar.Zudem handele es sich bei der (modifizierten) Mitarbeiterbefragung nicht um eine Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung oder eine Maßnahme des Arbeitsschutzes.Der verwendete Fragebogen sei darüber hinaus auch nicht als Personalfragebogen oder Beurteilungsgrundsatz zu qualifizieren.